Sind eigene Nmin-Proben auf nitratbelasteten Flächen verpflichtend?

Genaue Frage

Sind eigene Nmin-Proben auf nitratbelasteten Flächen verpflichtend?

Antwort

Nein, in Nordrhein-Westfalen ist die verpflichtende Nmin-Probenahme auf Flächen in belasteten Gebieten über die Landesdüngeverordnung NRW nicht festgelegt worden. Die seit März 2021 in Kraft gesetzte Landesdüngeverordnung schreibt eine verpflichtende Analyse vor der Ausbringung der in belasteten Gebieten aufgebrachten organischen und organisch-mineralischen Düngemittel (Ausnahme: Festmist von Huf- oder Klauentieren) und die Teilnahme an einer Schulungsmaßnahme zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz alle 3 Jahre vor. Zu beachten ist, dass bei Anbau von Gemüse nach Gemüse generell eine Nmin-Probe vorgeschrieben ist (vorgeschriebene Schichttiefen laut DüV beachten) und eine Herbstdüngung zu Winterraps in Nitratbelasteten Gebieten nur zulässig ist, wenn eine Nmin-Analyse einen Gehalt unter 45 kg N pro Hektar aufweist (Schichttiefe 0-60 cm).