Wenn ich Wirtschaftsdünger einsetze, muss ich dann eigene Analysenergebnisse über deren Nährstoffgehalt haben?

Genaue Frage

Wenn ich Wirtschaftsdünger einsetze, muss ich dann eigene Analysenergebnisse über deren Nährstoffgehalt haben?

Antwort

Hier muss unterschieden werden, ob der Wirtschaftsdünger auf einer Fläche innerhalb oder außerhalb eines Nitratbelasteten und/oder Eutrophierten Gebietes ausgebracht werden soll. Außerhalb dieser Gebiete können die von der Landwirtschaftskammer NRW zur Verfügung gestellten Richtwerte genutzt werden. Sollen organische oder organisch-mineralische Düngemittel wie z.B. Wirtschaftsdünger oder Gärrückstände auf Flächen eines Nitratbelasteten Gebietes oder eines Eutrophierungsgebietes aufgebracht werden, müssen gemäß Landesdüngeverordnung NRW vom März 2021 vor der Aufbringung die Gehalte an Gesamtstickstoff, Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat mittels Analyse festgestellt werden (ausgenommen hiervon ist Festmist von Huf- oder Klauentieren). Gemeint ist hier eine repräsentative Probe pro Jahr, sofern es keine bedeutenden Änderungen in Fütterung, Haltungsart oder Ähnlichem gibt. 
Auch auf Nicht-Nitratbelasteten Flächen wird eine Wirtschaftsdünger-Analyse empfohlen, es kann aber auch mit den Richtwerten der Landwirtschaftskammer NRW gerechnet werden.  Wenn Analyseergebnisse vorliegen, sind diese auch zu verwenden.