Wie lange muss eine Zwischenfrucht stehen?

Genaue Frage

Wie lange muss eine Zwischenfrucht stehen?

Antwort

Die Zwischenfruchtsaat muss bis zum 15. September erfolgt sein, wenn diese gedüngt werden soll. Die Düngung ist nur bei nachfolgender Sommerung zulässig. Aus Wasserschutzgründen sollte die Zwischenfrucht so lange wie möglich auf dem Acker verbleiben (Empfehlung: mindestens bis Jahresende). 
Ab Hauptfruchternte 2021 besteht für Flächen in Nitratbelasteten Gebieten die Verpflichtung zum Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen, sofern diese Sommerungen gedüngt werden sollen. Die Zwischenfrüchte müssen bis spätestens 20.12. ausgesät weredn (fachlich so früh wie möglich) und dürfen dann erst ab dem 16. Januar umgebrochen werden. Diese Verpflichtung gilt nicht, wenn die vorhergehende Hauptfrucht nach dem 01. Oktober geerntet wurde. Es können abweichend von diesen Regelungen weitere Verpflichtungen aus dem Förderrecht besehen.