Wird eine Untersaat als Zwischenfrucht anerkannt?

Genaue Frage

Wird eine Untersaat als Zwischenfrucht anerkannt?

Antwort

Auf Flächen in nitratbelasteten Gebiete besteht seit 2021 die Verpflichtung, vor Sommerungen Zwischenfrüchte anzubauen, wenn die Sommerung gedüngt werden soll. Eine Untersaat mit einer Grasart stellt eine Zwischenfrucht im Sinne der o.g. Vorgabe dar. In Bezug auf die Zwischenfruchtart (abfrierend/nicht abfrierend) macht die DÜV-2020 keine Angaben. Zu beachten ist, dass alle Zwischenfrüchte nach Mais keinen N-Düngebedarf im Herbst mehr aufweisen und daher keine Ausnahme von der Sperrfrist zugelassen ist. Weiterhin ist ein Umbruch der Zwischenfrucht nicht vor dem 15. Januar des Folgejahres erlaub.