Gilt Ausfallraps oder –getreide als Zwischenfrucht vor Sommerungen in Nitratbelasteten Gebieten?

Genaue Frage

Gilt Ausfallraps oder –getreide als Zwischenfrucht vor Sommerungen in Nitratbelasteten Gebieten?

Antwort

Es muss ein aktiv gesäter Zwischenfruchtbestand auf der Fläche vorhanden sein, sodass eine Nährstoffaufnahme über die Herbst- bzw. Wintermonate möglich ist. Der Aufwuchs einer Untersaat entspricht einer aktiven Aussaat einer Zwischenfrucht, wenn er einen flächendeckenden Bestand aufweist. Auch wenn es sich nicht um den gezielten Anbau einer Zwischenfrucht handelt, können gut entwickelte Ausfallrapsbestände nach Winterraps auf Grund ihrer Nährstofffixierung als Zwischenfrucht i. d. R. gewertet werden. Dies gilt nur für Ausfallraps. Aus phytosanitären Gründen ist jedoch hiervon abzuraten. Ein üppiger Gerstenaufschlag erfüllt nicht die Voraussetzungen auf Nitratbelasteten Flächen die folgende Sommerung düngen zu dürfen.