Wie dürfen einjährige Gräser zur Futternutzung im Herbst gedüngt werden, wenn noch ein Schnitt gemacht wird?

Genaue Frage

Wie dürfen einjährige Gräser zur Futternutzung im Herbst gedüngt werden, wenn noch ein Schnitt gemacht wird?

Antwort

Einjährige Gräser, die nach Wintergetreide angebaut werden, gelten als zweite Hauptkultur, wenn sie im Herbst noch geerntet/beweidet werden und dürfen entsprechend des ermittelten N-Düngebedarfs gedüngt werden. Dies gilt nur, wenn diese zweite Hauptkultur vor dem 11.08. gesät wurde. Wird die Kultur nach dem 10.08. gesät handelt es sich um eine Zwischenfrucht mit einem N-Düngebedarf von 60 kg N/ha. Die 30/60er Regelung schränkt die N-Düngung von Zwischenfrüchten (inkl. Futterzwischenfrüchten) insbesondere bei der Nutzung von Wirtschaftsdüngern weiter ein. Werden Wirtschaftsdünger eingesetzt muss auch eine DBE P2O5 für die Futterzwischenfrucht erfolgen. Soll die Futterzwischenfrucht auch im folgenden Jahr weiter genutzt werden, ist vor der ersten Düngungsmaßnahme erneut eine DBE N und ggf. P2O5 zu erstellen (z.B. Ackergras vor Mais oder Mehrjähriger Feldfutterbau).