Darf eine Sommerzwischenfrucht (Wintergerste-Sommerzwischenfrucht-Winterweizen) mit sehr kurzer Standzeit gedüngt werden?

Genaue Frage

Darf eine Sommerzwischenfrucht (Wintergerste-Sommerzwischenfrucht-Winterweizen) mit sehr kurzer Standzeit gedüngt werden?

Antwort

Nein, da aufgrund der kurzen Standzeit nur ein geringer Zwischenfrucht-Aufwuchs zu erwarten ist und dementsprechend kein Düngebedarf vorliegt. Wenn zur Zwischenfrucht gemäß DBE ein Düngebedarf besteht, darf diese nur dann gedüngt werden, wenn eine Sommerung folgt. Auf Flächen in nitratbelasteten Gebieten ist seit 2021 der Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen verpflichtend vorgeschrieben, wenn die Sommerung gedüngt werden soll. Eine Ausnahme vom verpflichtenden Zwischenfruchtanbau besteht nur, wenn die vorherige Hauptfrucht nach dem 01. Oktober geerntet wurde.