Darf Grünroggen im Herbst angedüngt werden?

Genaue Frage

Darf Grünroggen im Herbst angedüngt werden?

Antwort

Nein, auf Ackerland dürfen Zwischenfrüchte bis 01.10. bis zur Höhe des Stickstoff-Düngebedarfs, maximal bis 60 kg/ha Gesamt-N oder 30 kg/ha Ammonium-N gedüngt werden. Grünroggen nach Mais darf nicht gedüngt werden, da nach Mais kein N-Düngebedarf zur Zwischenfrucht besteht. Soll der Grünroggen im folgenden Jahr genutzt werden, darf er zu Vegetationsbeginn bei Aufnahmefähigkeit des Bodens entsprechend des Stickstoffbedarfs gedüngt werden und es muss eine DBE erstellt werden (Grünschnittroggen). Eine Nutzung mit nennenswerten Entzügen bereits im Herbst nach der Maisernte ist aufgrund der kurzen Vegetationsdauer unrealistisch. Ein ausführliches Schema zur DBE für Grün(schnitt)roggen finden Sie unter: