Was ist bezüglich Düngung, Sperrfrist und Düngebedarfsermittlung bei der Zweiten Hauptkultur Welsches Weidelgras nach der Getreideernte, mit Nutzung im Herbst(mehrj. Nutzung) zu beachten?

Genaue Frage

Ein Landwirt baut nach der Getreideernte als Zweitfrucht Welsches Weidelgras mit Schnittnutzung im Herbst (mehrjährige Nutzung) an. Was ist bezüglich Düngung, Sperrfrist und Düngebedarfsermittlung zu beachten?

Antwort

Da die Ansaat des mehrjährigen Ackergrases nach dem 1. Juni stattgefunden hat, wird die Kultur als Ackerkultur „Zweite Hauptkultur mit Herbstnutzung“ eingestuft. Sie darf im Jahr der Ansaat bis in Höhe ihres N-Düngebedarfs gedüngt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Saat bis 10.08. erfolgt und dass der Aufwuchs im Herbst genutzt wird. Nach der letzten Nutzung beginnt die Sperrfrist und es darf keine N-Düngung mehr erfolgen. Die Düngung im Folgejahr richtet sich nach dem Produktionssystem. Bei einer Nutzung im Frühjahr und anschließendem Umbruch vor Maissaat handelt es sich um ‚Einjähriges Ackergras vor Mais‘. Wird das Gras im Folgejahr mehrfach genutzt handelt es sich um ‚Mehrschnittigen Feldfutterbau‘. Eine Übersicht zu den verschiedenen Nutzungsformen von Ackergras und entsprechende Vorgaben zur DBE finden Sie unter dem angefügten Link.

Vor der Düngung der zweiten Hauptkultur und vor der ersten Düngung des einjährigen Ackergras vor Mais bzw. des mehrschnittigen Feldfutters ist jeweils eine DBE zu erstellen.