Wann und aus welcher Bodentiefe muss die vorgeschriebene herbstliche Nmin-Analyse zu Winterraps in Nitratbelasteten Gebieten erfolgen?

Genaue Frage

Wann und aus welcher Bodentiefe muss die vorgeschriebene herbstliche Nmin-Analyse zu Winterraps in Nitratbelasteten Gebieten erfolgen?

Antwort

Bei der Inanspruchnahme der Ausnahme zur herbstlichen Düngung von Winterraps nach der Getreideernte in Nitratbelasteten Gebieten muss mittels einer Bodenprobe (Beprobungstiefe: 0 bis 60 cm; Beprobungszeitraum: möglichst zeitnah vor der Düngung) nachgewiesen werden, dass der verfügbare Stickstoffgehalt im Boden (Nmin) unter 45 kg je ha liegt. Der Nmin-Wert bezieht sich auf den Schlag oder die Bewirtschaftungseinheit. Es muss dann aber auch tatsächlich eine Bewirtschaftungseinheit vorliegen, das heißt gleiche naturräumliche Gegebenheiten, gleiche Vorkultur, gleiche Düngungsstrategie etc.