In welchem Zeitraum ist die Aufbringung auf Grünland auf 80 kg N/ha beschränkt?

Genaue Frage

In welchem Zeitraum ist die Aufbringung auf Grünland auf 80 kg N/ha beschränkt?

Antwort

Auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (Aussaat bis 1. Juni) dürfen ab dem 01. September bis zum Beginn der Sperrfrist nicht mehr als 80 kg GesamtN je Hektar in Form von flüssigen organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem Stickstoff wie z. B. Gülle oder flüssigem Gärrest aufgebracht werden. In Nitratbelasteten Gebieten ist die zulässige Aufbringmenge auf 60 kg Gesamt-N je Hektar begrenzt. Voraussetzung für die Aufbringung ist ein N-Düngebedarf.