Gelten die Sperrfristen für den gesamten Betrieb oder nur für die einzelnen Flächen/Feldblöcke?

Genaue Frage

Gelten die Sperrfristen für den gesamten Betrieb oder nur für die einzelnen Flächen/Feldblöcke?

Antwort

Die Regelungen zu Sperrzeiten sind flächenbezogen (§ 6 Abs. 8 und 9 DüV-2020). Das kann u.a. dazu führen, dass innerhalb eines Betriebes für Grünlandflächen unterschiedliche Sperrzeiten gelten. Auf Nitratbelasteten Flächen gilt für Grünland eine Sperrzeit vom 01. Oktober bis 31. Januar. Außerhalb Nitratbelasteter Flächen beginnt die Grünland Sperrzeit am 01. November und geht bis einschließlich 31. Januar. Deshalb muss vor jeder Düngemaßnahme geprüft werden, ob die zu beaufschlagende Fläche in einem Nitratbelasteten Gebiet liegt oder nicht.