Wann gilt der Boden als gefroren und wie ist gefrorener Boden definiert?

Genaue Frage

Wann gilt der Boden als gefroren und wie ist gefrorener Boden definiert?

Antwort

Das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln darf nicht erfolgen, wenn der Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist. Die Aufbringung auf gefrorenen Boden ist durch die DüV-20 grundsätzlich verboten. Auch ein Aufbringen auf oberflächlich gefrorenen Boden, der tagsüber auftaut ist nicht mehr zulässig. Dies gilt auch für Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost. Nur Kalkdünger mit einem Gehalt von weniger als 2 % Phosphat dürfen auf gefrorenem Boden aufgebracht werden, wenn nicht die Gefahr von Abschwemmen in oberirdische Gewässer oder auf benachbarte Flächen besteht. Die Sperrzeit für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt (0,5 % i.d.TM) an Phosphat vom 01. Dezember bis einschließlich 15. Januar ist zu beachten. Für mögliche Kontrollen wird empfohlen, die Werte der DWD-Übersicht für die nächstgelegene Wetterstation am Tag der Aufbringung auszudrucken und aufzubewahren. Bei einer Aufbringung ist die Wassersättigung des Bodens zu beachten.