Darf Klärschlammkompost nach der Hauptfruchternte ausgebracht werden?

Genaue Frage

Darf Klärschlammkompost nach der Hauptfruchternte ausgebracht werden?

Antwort

Kompost wie auch Festmist von Huf- oder Klauentieren werden in der DüV an mehreren Stellen (u.a. DBE, Vorgaben zur Aufbringung, Sperrfrist) gesondert geregelt. Diese Sonderstellung ist durch die mit dem Kompostierungsprozess entstehenden Eigenschaften begründet. Unter Heranziehung der abfallrechtlichen Vorschriften kann dieser näherungsweise wie folgt beschrieben werden: Im Verlauf der aeroben hygienisierenden Behandlung muss eine Temperatur von mindestens 55 °C über einen möglichst zusammenhängenden Zeitraum von 2 Wochen, von 60 °C über 6 Tage oder von 65 °C über 3 Tage auf das gesamte Rottematerial einwirken.

Sofern der Klärschlamm einen solchen Kompostierungsprozess durchlaufen hat, unterliegt dieser Klärschlammkompost den gleichen düngerechtlichen Regelungen wie Kompost.