Welchen Lagerraum muss der Betrieb vorweisen, wenn die Betriebsflächen in unterschiedlichen Gebietskulissen liegen?

Genaue Frage

Welchen Lagerraum muss der Betrieb vorweisen, wenn die Betriebsflächen in unterschiedlichen Gebietskulissen liegen?

Antwort

Nur wenn alle Flächen des Betriebs in Nitratbelasteten Gebieten liegen, müssen die Vorgaben zum Lagerraum entsprechend der verlängerten Sperrfrist umgesetzt werden. Für die Lagerung von Stallmist bedeutet dies z.B. ein Lagervolumen von mehr als 3 Monaten. Die Regelung gilt seit 01. Januar 2021.