Gilt die Abstandsvorgabe auch bei wechselnden Neigungsgraden für den gesamten Schlag?

Genaue Frage

Gilt die Abstandsvorgabe auch bei wechselnden Neigungsgraden für den gesamten Schlag?

Antwort

Wenn sich im Durchschnitt der vorgegebenen Fläche (20 bzw. 30 m breite Pufferstreifen entlang des Gewässers) eine relevante Hangneigung ergibt, gilt die Abstandsregelung für die gesamte Fläche. Hintergrund:
Die Landwirtschaftskammer NRW und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) haben für die Umsetzung der DüV-2020 und das Wasserhaushaltsgesetz (im Speziellen § 38a WHG) eine Kulisse auf der gleichen Datenbasis erstellt. Es wurden Pufferstreifen von 20 bzw. 30 m Breite entlang von Gewässern erzeugt. Wegen der Toleranz des Randes der Gewässerfläche zur Böschungskante und der Lagegenauigkeit der Gewässer im Maßstab von 1 : 25.000 wurde zu den Vorgaben der Düngeverordnung je ein Zuschlag von 5 m genommen. Für die innerhalb der Pufferstreifen liegenden Teilflächen von Feldblöcken wurden auf der Basis eines 10 x 10 m-Rasters durchschnittliche Hangneigungen berechnet.
Die Vorgehensweise zur Ermittlung einer Kulisse, für die ggf. Bewirtschaftungsauflagen nach DüV-2020 bzw. WHG gelten, wurde mit Schreiben vom 16. Juli 2020 vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) genehmigt. Da die Position der für die Umsetzung des Düngerechts erforderliche Böschungsoberkante nicht klar definiert werden kann, ist z. B. bei Sachverhaltsfeststellungen eine Prüfung und die letztendliche Entscheidung vor Ort erforderlich.