Gilt für Nitratbelastete Gebiete weiterhin der fixe Zeitraum vom 2015 – 2019, aus dem das 5-jährige Ertragsniveau errechnet werden muss?

Genaue Frage

Gilt für Nitratbelastete Gebiete weiterhin der fixe Zeitraum vom 2015 – 2019, aus dem das 5-jährige Ertragsniveau errechnet werden muss?

Antwort

Der Zeitraum 2015 bis 2019 für das 5-jährige Ertragsniveau im Nitratbelasteten Gebiet gilt uneingeschränkt weiterhin.

Die Idee des Verordnungsgebers war, dass es vor der Ausweisung der Nitratbelasten Gebiete (ohne Düngungsbegrenzung auf 80% des Bedarfs) der Ertrag noch dem normalen Ertragsniveau ohne Düngungseinschränkung entsprochen hat. Wenn der Zeitraum immer weiter rücken würde, würde der Ertrag über die Zeit immer weiter absinken und auf dem sinkenden Ertrag dann immer die -20% nochmal abgezogen werden. Mit dem festen Zeitraum 2015 bis 2019 soll diese Abwärtsspirale verhindert werden.​