Wirtschaftsdünger-Meldungen prüfen

Der Handel mit Wirtschaftsdünger geht nicht ohne Dokumentation. Abgebender und aufnehmender Betrieb müssen die Mengen melden. Dafür gibt es Fristen und die Angaben sollten übereinstimmen.

Seit Mai 2022 hat sich die Meldepflicht für den Import von Wirtschaftsdünger ausgeweitet. Nicht nur der abgebende, sondern auch der aufnehmende Betrieb muss die Mengen an das Programm „Wirtschaftsdünger NRW“ melden. Letztmalig erhalten die aufnehmenden Betriebe darüber hinaus im Mai eine schriftliche Benachrichtigung über die aufgenommenen Mengen. Künftig müssen sie die Abgleiche online durchführen.

Aufnahme 2022 prüfen

Jeder Betrieb, der im Meldeprogramm als Empfänger registriert ist, erhält im Mai vom Direktor der Landwirtschaftskammer NRW letztmalig ein Infoschreiben. Enthalten sind alle Wirtschaftsdüngerlieferungen aus 2022, die bis zum 10. April 2023 von den Abgebern gemeldet wurden. Daraus lassen sich Informationen wie Meldedatum, Melder, Abgeber, Liefermenge und -zeitraum sowie Wirtschaftsdüngerart und Nährstoffgehalte entnehmen.

Wichtig ist es, die aufgelisteten Abgabemeldungen, insbesondere hinsichtlich Lieferdatum, Menge und Nährstofffrachten zu prüfen. Die Daten müssen vor allem mit den im Betrieb vorliegenden und unterschriebenen Lieferscheinen übereinstimmen. Die aufgenommenen und abgegebenen Mengen bilden die Grundlage für die Dokumentationspflichten nach Düngeverordnung oder Stoffstrombilanzverordnung.

Die Importe aus anderen Bundesländern oder Staaten sind in diesem Betriebsspiegel jedoch nicht enthalten. Dennoch müssen sie in den erforderlichen Dokumentationen Berücksichtigung finden.

Fehler entdeckt?

Falsche Meldungen müssen möglichst innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens im Meldeprogramm storniert und korrigiert werden - das kann nur der Melder tun.

Empfänger in der Pflicht

Für Lieferungen seit dem 13. Mai 2022 gelten nicht mehr nur für Abgeber und Importeure elektronische Meldepflichten, sondern auch für Empfänger von Wirtschaftsdüngern: 

Meldefristen der Wirtschaftsdüngerlieferungen für Abgeber, Empfänger und Importeure 2022 und 2023

Lieferdatum im Zeitraum Abgabe und Import Aufnahme
1. Januar - 12. Mai 2022 31. März 2023 Keine Meldepflicht
13. Mai - 30. Juni 2022 31. Juli 2022 31. Juli 2022
1. Juli - 31. Dezember 2022 31. Januar 2023 31. Januar 2023
1. Januar - 30. Juni 2023 31. Juli 2023 31. Juli 2023
1. Juli - 31. Dezember 2023 31. Januar 2024 31. Januar 2024

Meldepflichtig ist ein Betrieb, der im Kalenderjahr insgesamt mehr als 200 t bzw. m³ Wirtschaftsdünger oder Stoffe, die Wirtschaftsdünger enthalten, im Kalenderjahr abgibt, aufnimmt und befördert. Prüfen Sie also anhand des Schreibens und Ihrer betrieblichen Unterlagen, ob Sie Meldungen ergänzen oder korrigieren müssen. Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter können jederzeit auf das Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW zugreifen und ihrer Meldepflicht auf zwei Arten nachkommen:

  1.   Meldung des Abgebers bestätigen: Der Menüpunkt „Aufnahme übernehmen“ erlaubt es, alle angezeigten Meldungen ihrer Abgeber zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Abgeber die Meldung bereits erfasst hat.
  2.  Meldung selbst erfassen: Wählen Sie den Menüpunkt „Aufnahme melden“ aus. Geben Sie dann die Daten vom Lieferschein oder anderen betrieblichen Unterlagen in die Eingabemaske ein. Zum Abschließen nicht vergessen, auf „Einfügen/Speichern“ zu klicken.
Neue Übersicht für Empfänger - Aufnahme übernehmen
Neue Übersicht für Empfänger - Aufnahme übernehmen

Betriebsspiegel online

Die Auflistung aller Wirtschaftsdüngermeldungen im Betrieb lässt sich jederzeit elektronisch im Meldeprogramm im Menüpunkt „Betriebsspiegel erstellen“ aufrufen. Neuerdings werden neben den eigenen Meldungen auch die von Handelspartnern - sofern sie den eigenen Betrieb betreffen - als Zubuchungen und Abbuchungen angezeigt. So können Betriebsleiter kontrollieren, ob gegebenenfalls eine Meldung vergessen wurde.

Hilfreich ist ebenfalls ob die jeweilige Aufnahme- oder Abgabemeldungen, durch den Geschäftspartner bestätigt worden ist.

Betriebsspiegel mit bestätigter Gegenbuchung
Betriebsspiegel mit bestätigter Gegenbuchung

Regelmäßiger Abgleich

Der neue Menüpunkt „Meldungsprüfung“ erlaubt es dem Nutzer darüber hinaus, sich Meldungen zeigen zu lassen, die zu Beanstandungen führen könnten. Hierbei prüft das Meldeprogramm, ob für die Abgabe- oder Aufnahmemeldungen auch die Gegenmeldung des Handelspartners vorliegt. Fehlt eine Übereinstimmung, wird die Meldung mit ihren Abweichungen angezeigt. Aber auch die Landwirtschaftskammer führt einen solchen Abgleich durch und benachrichtigt Empfänger und Abgeber, bei denen Meldungsdifferenzen auftreten.

Eine häufige Fehlerquelle sind Differenzen in der Menge oder im Lieferdatum bzw. -zeitraum. Bei Lieferungen an einem Tag reicht die Meldung eines Tagesdatums. Nur wenn mehrere Lieferungen aus einem Monat zu einer Meldung zusammengefasst werden, ist auch das Enddatum des Lieferzeitraums einzugeben. 

Was tun bei Uneinigkeit?

Sollten sich Abgeber und Empfänger im Einzelfall nicht über Inhalte der Meldungen verständigen können, sollte jeder die seines Erachtens korrekten Daten im Meldeprogramm Wirtschaftsdünger NRW erfassen. Zwecks Klärung werden die beteiligten Betriebe dann im Rahmen des Düngerechts geprüft.

Autor: Lara Neuschildkamp