EU-Wasserrahmenrichtlinie

Bachlauf im Mittelgebirge
Bach im Mittelgebirge

Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr 2000 verabschiedet. Mit der EG-Wasserrahmenrichtlinie haben sich alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, für alle Gewässer verbindliche Qualitätsziele zu erreichen. Für die Umsetzung sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich.

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie hat zum Ziel, europaweit die Qualität der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu sichern und -wenn nötig- zu verbessern. Zu diesem Zweck erfolgte nach einer Bestandserhebung ein umfangreiches Monitoring um den chemischen und biologischen Zustand der Gewässer und des Grundwassers zu ermitteln.

Auf Grundlage der Monitoringergebnisse erfolgte im Rahmen von Runden Tischen eine Bewertung und Einstufung der Gewässer. In diesen Gremien, die sich unter anderem aus Vertretern der Wasserwirtschaft, Bezirksregierung, Industrie, Landwirtschaft und Naturschutz zusammensetzten, wurde der Handlungsbedarf und Maßnahmenkatalog für die jeweilige Region erarbeitet und vereinbart.

Parallel schloss das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (heute MKULNV) eine Rahmenvereinbarung mit der Landwirtschaft ab, in der unter anderem die Umsetzung der WRRL geregelt ist.

Hierdurch hat die Landwirtschaft und der Gartenbau die Bereitschaft dokumentiert, sich konstruktiv an der Umsetzung der WRRL zu beteiligen. Mittlerweile haben sich weitere Gruppierungen der Rahmenvereinbarung angeschlossen. Die vereinbarten Maßnahmenpläne sind nun in der Umsetzungsphase, damit die vorgegebenen Fristen zur Zielerreichung eingehalten werden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen mit der Umsetzung eines Beratungsangebotes für land- und gartenbauliche Betriebe beauftragt.

Hier liegt ein räumlicher Schwerpunkt in den Gebieten, in denen ein besonderer Handlungsbedarf bezüglich Nitrat und Pflanzenschutzmitteln zum Schutz des Grundwassers gegeben ist. Um die vereinbarten Ziele zu erreichen, ist landesweit ein spezialisiertes Beratungsteam im Einsatz, dessen Aufgabenfeld auch die Belange des Oberflächengewässerschutzes umfasst. Dieses Beratungsteam kann auf die umfangreichen Erfahrungen der langjährigen Beratung durch die Landwirtschaftskammer in den Kooperationsgebieten zurückgreifen und somit Synergien nutzen.

Unterstützt wird dieses Team durch die Bezirksstellen für Agrarstruktur der Landwirtschaftskammer, die sich speziell an den umfangreichen Gewässerstrukturplanungen, zum Beispiel zur Hydromorphologie, und deren Umsetzung im Rahmen der WRRL beteiligen.

Weitergehende Informationen zur Bestandsaufnahme, Monitoring und Zeitplan sowie zur Rahmenvereinbarung finden Sie hier: